Allgemeine Liefer- und Garantiebedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Allen Lieferungen und Leistungen von ISCON liegen ausschließlich diese Allgemeinen Lieferbedingungen zugrunde. Die Firma ISCON stimmt keiner Änderung oder Modifizierung der Geschäftsbedingungen der Transaktion in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, es sei denn, diese Änderung oder Modifikation wurde schriftlich vereinbart.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von Art. 43 Abs. 1 BGB.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, sind die von ISCON im Kaufangebot genannten Lieferbedingungen unverbindlich. Erteilte Aufträge sind für ISCON erst dann verbindlich, wenn ISCON schriftlich bestätigt hat, dass sie angenommen wurden, oder wenn sie durch Ausführung des Auftrags angenommen wurden oder wenn sie durch Rechnungsstellung angenommen wurden.
  4. Logos, Angebote, Zeichnungen, Entwürfe und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit Produkten, Dienstleistungen und anderen kommerziellen Aktivitäten von ISCON, die Inhalte, Know-how und andere relevante Informationen zum gewerblichen Eigentum enthalten, bleiben ausschließliches Eigentum von ISCON und sind durch gewerbliche Schutzrechte geschützt. Die oben genannten Materialien dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

     

II. Bedingungen für die Auftragserteilung

  1. ISCON akzeptiert Bestellungen per E-Mail an iscon@iscon.pl oder s.kalinski@iscon.pl oder über das Anmeldeformular unter www.iscon.pl 
  2. Bestellungen werden zu Preisen gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste, dem vorliegenden Angebot oder anderen Vereinbarungen ausgeführt.
  3. Nach der Bestellung sendet ISCON eine Bestätigung der Auftragsannahme an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Die Bestätigung gibt das bestellte Sortiment, die Nettopreise, die Lieferart und den Liefertermin an. Die Annahme der Bestätigung bedeutet den Abschluss einer zivilrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und ISCON.
  4. ISCON haftet nicht für die Folgen einer fehlerhaften Auftragserteilung durch den Kunden.

     

III. Lieferbedingungen

  1. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die vereinbarten Leistungsfristen keine endgültigen Termine.
  2. Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Bedingungen des Geschäftsvorgangs vereinbart sind.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Liefertermin als eingehalten, wenn die Lieferung zum vereinbarten Termin vom Firmensitz von ISCON an den Kunden geschickt wird.
  4. Das Risiko des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht mit dem Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums an der Ware auf die den Transport durchführende Stelle auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn ISCON die Organisation des Transports übernommen hat.
  5. Hat der Kunde mit ISCON vereinbart, die Ware selbst abzuholen, ist er verpflichtet, die bestellte Ware innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung abzuholen. Andernfalls ist ISCON berechtigt, die Ware ohne Anweisung des Kunden auf Kosten des Kunden zu versenden.
  6. Der Versand der Ware erfolgt in der Regel per Kurierdienst auf Kosten des Kunden, sofern keine andere Versandart vereinbart wurde. Die Versandkosten werden auf die Rechnung für die Ware aufgeschlagen.
  7. ISCON versichert Produkte auf dem Transportweg ausschließlich auf der Grundlage eines separaten Vertrages und auf Kosten des Kunden.
  8. Die Zahlung per Nachnahme ist nur in Polen möglich.

     

IV. Zahlungen und Rechnungsstellung

  1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer in PLN oder EUR. Es liegt am Kunden, die Währung zu wählen.
  2. Der Verkaufsbeleg ist eine Umsatzsteuerrechnung. Eine Mehrwertsteuerrechnung kann in PLN oder EUR ausgestellt werden. Die Rechnungswährung wird vom Kunden gewählt.
  3. Die Rechnung ist die erste Zahlungsaufforderung.
  4. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge Eigentum von ISCON.
  5. Weicht die Berechnungswährung von der Rechnungswährung ab, werden die Preise auf der Rechnung nach dem am Tag der Rechnungsstellung gültigen Verkaufskurs der IDEA Bank umgerechnet.
  6. Bei Vorauszahlung gelten die in der Pro-forma-Rechnung genannten Preise. Sie gelten bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel.
  7. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist ISCON berechtigt, die Zahlungsweise für weitere Lieferungen von Überweisung auf Bargeld, Inkasso oder Vorauszahlung zu ändern und gesetzliche Zinsen zu berechnen.
  8. Die nicht rechtzeitige Zahlung der Forderung berechtigt ISCON zur Veräußerung der Forderung.

     

V. Garantie- und Gewährleistungsansprüche

  1. Die Leistungsmerkmale der Produkte sind in der technischen Dokumentation zum jeweiligen Produktmodell ausführlich beschrieben.
  2. Die Ware wird von ISCON so gelagert, verpackt und transportiert, dass sie vor Beschädigungen geschützt ist.
  3. Für alle ISCON-Geräte gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten ab dem Datum der Verkaufsrechnung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des Gesetzes vom 24. Juni 2014 über Verbraucherrechte, beträgt die Garantie 12 Monate ab dem Datum der Übergabe der Ware.
  4. Um den Garantieprozess zu starten, ist es notwendig, die Rechnungs- und Seriennummer des Gerätes anzugeben.
  5. Die Garantieleistung setzt die Einhaltung der in der technischen Dokumentation des Produkts beschriebenen Verwendungs- und Lagerbedingungen voraus.
  6. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden, die durch Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch oder Lagerung des Produkts entstehen.
  7. Mengenmängel und Nichtkonformität der mit der Bestellung gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden. Andernfalls sind Garantieansprüche ausgeschlossen.
  8. Garantieanträge werden innerhalb von 21 Tagen bearbeitet. Wenn es erforderlich ist, ein Sachverständigengutachten anzufertigen, wird die Reklamation innerhalb von höchstens 60 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Reklamation berücksichtigt. ISCON behält sich das Recht vor, dem Kunden die Kosten des Verfahrens und des Gutachtens in Rechnung zu stellen, wenn das Gutachten des Sachverständigen ergibt, dass der Schaden durch Missbrauch des Gegenstandes verursacht wurde. In diesem Fall erhält der Kunde einen offiziellen Schadenanalysebericht.
  9. Wenn sich die Reklamationen auf Transportschäden beziehen, ist es notwendig, ein vom Kurier unterzeichnetes Protokoll beizufügen.
  10. Die Haftung von ISCON ist auf den Ersatz der Ware oder die Erstattung des gezahlten Betrages beschränkt.

     

VI. Export

  1. Für Lieferungen aus Polen in andere EU-Länder gilt der 0%ige Mehrwertsteuersatz, sofern der Kunde eine gültige europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlegt. Wenn der Kunde diese Nummer nicht angibt oder sich nach Überprüfung herausstellt, dass die Nummer ungültig ist, berechnet ISCON dem Kunden die polnische Mehrwertsteuer.
  2. Im Falle einer Selbstabholung ist der Kunde verpflichtet, ISCON eine Ausfuhrbestätigung in ein anderes EU-Land zu übermitteln. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung berechtigt ISCON, dem Kunden die polnische Mehrwertsteuer (VAT) in Rechnung zu stellen.